# 1. Kriegsopferabgabegesetznovelle.

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Einhebung einer Kriegsopferabgabe im Lande Vorarlberg (Kriegsopferabgabegesetz 1952), LGBl. Nr. 11/1952, wird abgeändert wie folgt: