# Volksabstimmung über Betriebsaktionenverbotsgesetz, Ausschreibung.

Auf Grund des Art. 26 der Landesverfassung haben mehr als 10.000 Landtagswähler eine Volksabstimmung über das vom Vorarlberger Landtag am 21. Dezember 1956 beschlossene Betriebsaktionenverbotsgesetz verlangt.

Die Volksabstimmung über das Betriebsaktionenverbotsgesetz wird für Sonntag, den 31. März 1957, angeordnet.