# Teilregulierung Bregenz-Felmoos, Genehmigung.

Die von der Stadtvertretung Bregenz am 4. Oktober 1957 beschlossene Teilregulierung für das Gebiet Bregenz-Feldmoos wird gemäß § 4 Abs. 2 der Vorarlberger Landesbauordnung genehmigt.