# Spitalhaushaltsordnung.

Auf Grund der §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1 des Spitalbeitragsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1958, wird verordnet:

§ 1

Voranschlag

(1) Die nach dem Spitalbeitragsgesetz zu erstellenden Voranschläge müssen alle Einnahmen und Ausgaben enthalten, die im Laufe des Kalenderjahres (Voranschlagsjahr) voraussichtlich fällig werden. Nicht zu veranschlagen sind Einnahmen und Ausgaben, die endgültig nicht solche der Krankenanstalt sind (durchlaufende Gebarung).

(2) Die Einnahmen und Ausgaben sind ungekürzt zu veranschlagen (Bruttobetrag). Eine Vorwegabrechnung von Ausgaben bei den einzelnen Einnahmeansätzen oder von Einnahmen bei den einzelnen Ausgabenansätzen ist daher unzulässig.

(3) Die Einnahmen und Ausgaben sind, soweit sie in ihrer voraussichtlichen Höhe nicht errechnet werden können, auf Grund gewissenhafter Schätzung und unter Berücksichtigung der bisher zutage getretenen Entwicklung und allenfalls zu erwartenden Änderungen dieser Entwicklung zu veranschlagen. Die Ausgaben dürfen nur mit dem für eine wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame Betriebsführung unerläßlichen Jahreserfordernis festgesetzt werden. Wenn Einnahmen erheblich niedriger oder Ausgaben erheblich höher veranschlagt werden als im Jahreserfolg des letzten Kalenderjahres, so sind die hiefür maßgebenden Umstände in einer Beilage zum Voranschlag zu begründen.

(4) Im Falle der Veranschlagung von Zinsen für Darlehen im Sinne des § 1 Abs. 2 letzter Satz des Spitalbeitragsgesetzes ist dem Voranschlag eine Berechnungsgrundlage für diesen Ansatz anzuschließen.

(5) Der für Abschreibungen veranschlagte Betrag ist in einer Beilage zum Voranschlag zu erläutern. Die Bewertung der der Abschreibung zugrunde gelegten Anlagegüter sowie die Bemessung ihrer Nutzungs- bzw. Restnutzungsdauer hat nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen unter Berücksichtigung der besonderen Zweckgebundenheit dieser Anlagegüter zu erfolgen. Bei der erstmaligen Vorlage eines Voranschlages ist diesem ein Verzeichnis aller Anlagegüter mit Angabe des Herstellungs- bzw. Anschaffungsjahres, der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, der bisherigen Abschreibungen und des Buchwertes bei Beginn des Voranschlagsjahres beizuschließen.

(6) Die Voranschlagsansätze sind auf durch Hundert teilbare Beträge derart auf- bzw. abzurunden, daß Restbeträge bis 50 S vernachlässigt und Restbeträge über 50 S auf 100 S aufgerundet werden.

(7) Die Voranschläge sind nach der Anlage zu dieser Verordnung zu gliedern. Sie haben neben den Ansätzen für das Voranschlagsjahr auch die Ansätze des Voranschlages für das laufende Kalenderjahr und des Rechnungsabschlusses über das vergangene Kalenderjahr zu enthalten.

(8) Die Voranschläge sind der Landesregierung in dreifacher Ausfertigung vorzulegen

§ 2

Dienstpostenplan

(1) Dem Voranschlag ist ein Dienstpostenplan anzuschließen, der das zum Betrieb der Krankenanstalt im Voranschlagsjahr voraussichtlich erforderliche Personal ausweist.

(2) Im Dienstpostenplan ist das Anstaltspersonal getrennt nach Ärzten, medizinisch-technischem Personal, Pflegepersonal, Verwaltungspersonal und Wirtschaftspersonal und innerhalb dieser Gruppen getrennt nach Bediensteten mit gleicher Tätigkeit und gleicher Entlohnungsart zahlenmäßig auszuführen. Bei Bediensteten mit Sonderverträgen ist die voraussichtliche Jahresentlohnung auszuweisen.

§ 3

Rechnungsabschluß

(1) In den nach dem Spitalbeitragsgesetz zu erstellenden Rechnungsabschlüssen ist die gesamte Gebarung der Krankenanstalten auszuweisen, Zinsen für Darlehn jedoch nur insoweit, als sie gemäß § 1 Abs. 2 letzter Satz des Spitalbeitragsgesetzes in den Betriebsabgang eingerechnet werden dürfen.

(2) Abweichungen der Gebarung vom Voranschlag, die mehr als 10 von Hundert des Ansatzes, mindestens aber 5000 S betragen, sind zu erläutern.

(3) Forderungen dürfen nur abgeschrieben werden, wenn die Einbringungsmöglichkeiten erschöpft sind oder die Einbringung aussichtslos ist.

(4) Die Rechnungsabschlüsse sind nach der Anlage zu dieser Verordnung zu gliedern. Den Gebarungsergebnissen sind die Voranschlagsansätze des gleichen Jahres sowie die Differenz davon, getrennt in mehr und weniger, gegenüberzustellen.

(5) Im übrigen gelten für die Erstellung der Rechnungsabschlüsse sinngemäß die einschlägigen Bestimmungen über die Erstellung der Voranschläge (§ 1).

(6) Die Rechnungsabschlüsse sind der Landesregierung in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.

Anlage

Gliederung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses.

A. ERFOLGSGEBARUNG

I. Einnahmen

Ersätze von Personalausgaben

01Ersätze von Bezügen des Personals

02Ersätze von Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung des Personals

05Ersätze von Ruhe- und Versorgungsgenüssen

06Ersätze von Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung für Ruhe- und Versorgungsgenüsse

09Ersätze von sonstigen persönlichen Aufwendungen

Ersätze aus dem Kanzleibetrieb und für Gebäudebenützung

22Ersätze für Drucksorten

25Ersatze für Porti

26Ersätze für Telefongespräche und Telegramme

36Miet- und Pachteinnahmen

Pflegeentgelte und Nebenerlöse

51Pflegeentgelte (Sonderentgelte) von Sozialversicherungsträgern

52Aufzahlungen von Privaten auf Pflegeentgelte (Sonderentgelte)von Sozialversicherungsträgern

53Pflegeentgelte (Sonderentgelte) von Fürsorgeverbänden

54Pflegeentgelte (Sonderentgelte) von Privaten

55Ersätze für Sachbezüge des Personals

58Erlöse aus dem Obst- und Gemüsegarten einschließlich des Wertes des Eigenverbrauches

59Erlöse aus der Tierhaltung einschließlich des Wertes des Eigenverbrauches

Entgelte für besondere Leistungen der Anstalt

60Entgelte für Medikamente

61Entgelte für Verbandsstoffe

62Entgelte für Operationssachbedarf

63Entgelte für ambulante Behandlung

64Entgelte für Röntgenuntersuchungen

65Entgelte für Sonderuntersuchungen

66Entgelte für physikalische und sonstige Spezialbehandlungen

67Blutbank (Entgelte für Blutkonserven, Blutübertragungen)

68Entgelte für Heilbehelfe und Zahnersatz

69Sonstige Einnahmen (Ersätze von Beförderungs- und Begräbniskosten u. a.)

Beiträge von Gebietskörperschaften

75Beiträge des Bundes zur Abgangsdeckung

76Beiträge des Landes zur Abgangsdeckung

78Beiträge der Gemeinden zur Abgangsdeckung

Finanzerträgnisse

83Zinserträge

87Entnahme aus Rücklagen

II. Ausgaben

Personalaufwand

01Bezüge der Ärzte

02Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung der Ärzte

031Bezüge des Verwaltungspersonals

032Bezüge des medizinisch-technischen Personals

033Bezüge der Hebammen

034Bezüge des Pflegepersonals

035Bezüge des Wirtschaftspersonals

041Dienstleistungsbeiträge zur Sozialversicherung des Verwaltungspersonals

042Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung des medizinisch-technischen Personals

043Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung der Hebammen

044Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung des Pflegepersonals

045Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung des Wirtschaftspersonals

05Ruhe- und Versorgungsgenüsse

06Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung für Ruhe- und Versorgungsgenüsse

08Beiträge zum Ausgleichsfonds für Kinderbeihilfen

09Sonstige persönliche Aufwendungen

Persönlicher Sachaufwand

11Aufwandsentschädigungen

12Reise- und Übersiedlungskosten

13Bekleidung und Ausrüstung

15Sonstige persönliche Sachaufwendungen (Fortbildung der Bediensteten, Pflege der Betriebsgemeinschaft)

Allgemeine Anstaltserfordernisse

21Kanzleierfordernisse

22Drucksorten

23Bücher, Zeitungen, Zeitschriften

24Erhaltung der Kanzleieinrichtung, Beschaffung von kurzlebigen Wirtschaftsgütern für diesen Zweck

25Porto und Fracht

26Telefon, Telegraph, Rundfunk, Fernsehen

27Gerichts- und Anwaltskosten

28Schadensvergütungen und allgemeine Versicherungen

291Betriebssteuern

292Sonstige Aufwendungen

Gebäudeerhaltungs- und -benützungskosten

31Hauserfordernisse (Wasser, Mull, Reinigung, Kaminkehrer)

32Gebäudeversicherungen

33Grundsteuer

34Beleuchtung und Stromkosten

35Heizmaterial

36Miete und Pacht

371Instandhaltung der Gebäude

372Instandhaltung der Anlagen (Heizung, Licht- und Kraftanlagen, Waschküche, Lifte)

373Instandhaltung der Wege und Parkanlagen

Kraftfahrwesen

42Betrieb und Garagierung von Personenkraftwagen

43Instandhaltung von Personenkraftwagen

44Betrieb und Garagierung von sonstigen Kraftfahrzeugen

45Instandhaltung von sonstigen Kraftfahrzeugen

Besondere Anstaltserfordernisse

51Lebensmittel

53Reinigungsmitte

54Desinfektionsmittel

55Erhaltung der Wäsche (einschließlich der Anschaffungen von Wäsche als kurzlebige Wirtschaftsgüter)

56Erhaltung der Anstaltseinrichtung (einschließlich der Anschaffungen, die unter den Begriff kurzlebige Wirtschaftsgüter fallen)

58Aufwendungen für den Obst- und Gemüsegarten

59Aufwendungen für die Tierhaltung

60Medikamente

61Verbandsstoffe

62Operationsmaterial (Narkosemittel, Catgut, Seide, Handschuhe usw.)

63Medizinische Instrumente, Geräte und Apparate, Laborbedarf, Erhaltung und Ersatzbeschaffung (einschließlich der Anschaffung von Geräten, die unter den Begriff kurzlebige Wirtschaftsgüter fallen)

64Röntgenbedarf (Filme usw.)

65Röntgenanlage (Erhaltung)

66Erhaltung besonderer Therapiegeräte

67Blutbank (Blutkonserven, Blutspenden)

68Heilbehelfe und Zahnersatz

690Krankenbeförderung

691Kirchliche Erfordernisse

692Begräbniskosten

693Sonstige Aufwendungen

Finanzaufwand

83Zinsen für Fremdmittel einschließlich Bankspesen

87Zuführung an Rücklagen

890Abschreibung von Gebäuden

891Abschreibung von beweglichem Inventar

892Abschreibung von Forderungen

B. VERMOGENSGEBARUNG

I. Einnahmen

90Erlöse aus der Aufnahme von Darlehen

91Verkaufserlöse aktivierter Anlagegüter

920Abschreibung von Gebäuden als Gegenpost zum Ansatz 890 der Erfolgsgebarung

921Abschreibung von beweglichem Inventar als Gegenpost zum Ansatz 891 der Erfolgsgebarung

922Abschreibung von Forderungen als Gegenpost zum Ansatz 892 der Erfolgsgebarung

93Sonstige Vermögenseinnahmen

II. Ausgaben

90Tilgung von Darlehensschulden

91Aufwand für Neu-, Zu- und Umbauten

92Anschaffung von beweglichen aktivierten Anlagegütern (Anlagegüter, die nicht unter den Begriff kurzlebige Wirtschaftsgüter fallen)

93Sonstige Vermögensausgaben