# Gemeindegrenze Dornbirn-Lustenau, Änderung.

Die Vorarlberger Landesregierung hat den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Stadt Dornbirn vom 1. September 1948 und der Marktgemeinde Lustenau vom 14. März 1958 über die Änderung der Gemeindegrenze entsprechend dem unter Zahl Ib-436/5-58 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung erliegenden Lageplan gemäß § 8 der Gemeindeordnung 1935 zugestimmt.

Die neue Grenze zwischen der Stadt Dornbirn und der Marktgemeinde Lustenau wird durch den regulierten Landgraben gebildet.

Die Änderung der Gemeindegrenze tritt am 1. Jänner 1959 in Kraft.