# Landesabgabenamtsgesetz.

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

§ 1

Bezeichnung und Sitz

In Bregenz besteht das „Landesabgabenamt für Vorarlberg“, im folgenden kurz „Landesabgabenamt“ genannt.

§ 2

Aufgaben

Das Landesabgabenamt hat bei der Vollziehung von Landessteuergesetzen diejenigen Aufgaben zu erfüllen, die ihm durch diese Gesetze zugewiesen sind.

§ 3

Äußere Stellung

Das Landesabgabenamt untersteht der Landesregierung als der sachlich in Betracht kommenden ersten und im Instanzenzug übergeordneten Behörde.

§ 4

Innere Organisation

Die Leitung des Landesabgabenamtes obliegt dem von der Landesregierung ernannten Amtsvorstand.