# Gemeindegrenze Dalaas-Sonntag, Änderung.

Die Vorarlberger Landesregierung hat den Beschlüssen der Gemeindevertretung Dalaas vom 21. Juni 1958 und der Gemeindevertretung Sonntag vom 12. August 1958 über die Änderung der Gemeindegrenze entsprechend dem unter Zl. Lb 721/2 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung erliegenden Lageplan gemäß § 8 der Gemeindeordnung zugestimmt.

Der Neuverlauf der Grenze im Bereiche des Johannisjoches – Rote Wand ist durch Felsmarken (eingemeißeltes Kreuz sowie Kreuz mit den Buchstaben S und D) gekennzeichnet.

Diese Grenzänderung tritt gemäß § 9 der Gemeindeordnung mit 1. Jänner 1960 in Kraft.