# Teilregulierung Bregenz-Schendlingen, Genehmigung.

Die von der Stadtvertretung Bregenz am 2. Oktober 1958 beschlossene Teilregulierung für das Gebiet Bregenz-Schendligen wird gemäß § 4 Abs. 2 der Vorarlberger Landesbauordnung genehmigt.