# Druckfehlerberichtigung.

Im § 6 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den Schutz wildwachsender Pflanzen, LGBl. Nr. 18/1960, hat es statt „§ 29 Abs. 1 Z. 1“ richtig „§ 29 Abs. 2 Z. 1“ zu lauten.