# Rippen-Tor-Stahl 50 und 60, Zulassung.

Der nachstehend beschriebene Baustoff RIPPEN-TOR-STAHL 50 und 60, Erzeugungsfirmen Österr. Alpine Montan-AG. Wien und Smidt Stahlwerke AG. Wien, wird im Sinne des §46 Landesbauordnung nach Maßgabe der Beschreibung unter Einhaltung folgender Bedingungen für das Bundesland Vorarlberg bis 31 März 1966 baupolizeilich zugelassen.

B e s c h r e i b u n g:

RIPPEN-TOR-STAHLE 50 und 60 werden aus SM-Elektro- oder LD-Stahl hergestellt, und sind durch die gewährleisteten Streckgrenzen gekennzeichnet. Die Eigenschaften der beiden Stahlsorten sind in der Tabelle 1 Zusammengestellt.

Tabelle nicht abgedruckt.

Die Arbeitslinie (Soannungs-Degbzbgskubueb), die von den Antragstellern garantiert werden, liegen bis ? = 1,9‰ Torstahl 50, bzw. ? = 2,3‰ für Torstahl 60 auf der Hook’schen Geraden (?p = ?p/2,200.00). Außerhalb dieser Geraden sind die Werte der Arbeitsliniern in der Tabelle 2 angegeben.

RIPPEN-TOR-STAHL ist ein Rundstahl mit zwei gegenüberliegenden Längsrippen. Die Höhe dieser Längsrippen beträgt mindestens das 0,05fache des Stabdurchmessers. Durch die Verwindung des Ausgangsmaterials erhält der Stahlstab durch Kaltstreckung eine Erhöhung der Streckgrenze bis zum garantierten Wert. Die beiden Längsrippen werden dabei zu Schraublinien. Die Ganghöhe der Schraublinie darf bei der Verwindung nicht größer sein, als das 12fache des Stabdurchmessers.

Zur Erhöhung des Verbundes von Stahl und Beton werden auch noch zwischen den Längsrippen Riegel aufgewalzt. Im verdrillten Zustand sind diese Riegel auf der einen Seite des Stabes nahezu achsparallel und auf der anderen Seite um wenigstens 35° zur Stabachse geneigt.

Der Abstand der Riegel beträgt:

?) für Stabdurchmesser d 26 mm: 30 mm

ß) für Stabdurchmesser 26 d 16 mm: d

?) für Stabdurchmesser 16 d 8 mm: 20 mm

Für Stäbe mit d 6 mm werden keine Riegel angeordnet. Die Höhe der Riegel beträgt mindestens das 0,05fache des Stabdurchmessers. Die Breite der Riegel an der Basis beträgt das 0,15fache des Stabdurchmessers. Die Projektion eines jeden Riegels auf die Normalebene zur Schraubenlinie bedeckt jeweils 1/3 des Staubumfanges. Die Riegel gehen allmählich in den Stabkern über. Zur Unterscheidung der beiden Stahlsorten wird RIPPEN-TOR-STAHL 50 rechtsgängig und RIPPEN-TOR-STAHL 60 linksgängig verwunden.

Im Erzeugungsprogramm, Tabelle 3 ist vorgesehen, RIPPEN-TOR-STAHL von Durchmesser 6 mm bis 42 mm in Stufen von 2 mm herzustellen. Zur Abschätzung des Nenndurchmessers und zu Einstufung der Stäbe in vorstehender Durchmesserreihe dient der Kerndurchmesser.

Toleranz bis Ø 25 mm . . . . . . . . . . + 0,5 mm über Ø 25 mm . . . . . . . . . . + 0,75 mm

Handelslänge, üblich 12-14 m

Der genaue Wert des wirksamen Durchmessers d in mm ist aus dem Gewicht g in kg/m nach der Formel d = 12,8 V g zu ermitteln.

B e d i n g u n g e n:

A. Technische Bedingungen:

Berechnung und Ausführung der Tragewerke, Verbundbau, Berechnung und Konstruktion der Verbundtragwerke einzuhalten.

Im übrigen sind die Bestimmungen der Landesbauordnung die jeweils geltenden einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften zu beachten.

Abbiegungen von Stäben aus RIPPEN-TOR-STAHL 50 und 60 sind mit einem Krümmungsradius min R = 12 de bzw. 14 de anzufertigen.

Die Verankerungslängen gemäß Ö-Normen B 4200, 4. Teil, §17/1c haben für Zugeinlagen aus RIPPEN-TOR-STAHL 50 und 60 mindestens zu beantragen für:

obenliegende Stäbe

e = 2,5 ?s/w de

untenliegende Stäbe

e = 1,67 ?s/w de

Für die möglichen Kombinationen von Beton- und Stahlgüte ergeben sich damit die in Tabelle 4 angegebenen Mindestwerte für die Verankerungslängen.

Die Mindestverankerungslängen haben jedoch stets 20 cm zu betragen.

B. Allgemeine Bedingungen: