# Stahlbeton-Rippendecke „System Lang“, baupolizeiliche Zulassung.

Die in der Kundmachung LGBl. Nr. 35/1950 näher beschriebene Stahlbeton-Rippendecke „System Lang“ wird gemäß § 46 der Landesbauordnung bei Einhaltung der in der genannten Kundmachung enthaltenen Bedingungen neuerlich zugelassen. Für den Fall, daß sich bei dieser Decke Mängel zeigen, bleibt die Vorbeschreibung weiterer Bedingungen oder der jederzeitige Wiederruf dieser Zulassung vorbehalten.