# Druckfehlerberichtigung.

In der Sonderschulsprengelverordnung, LGBl. Nr. 41/1961, hat es unter B) bei der Umschreibung des Berechtigungssprengels der allgemeinen Sonderschule Bregenz statt „der Ortschaft Müselbach“ richtig „die Ortschaft Müselbach“ zu lauten.