# Schweinezucht, Zulassung der dänischen Landrasse.

Auf Grund des § 2 des Tierzuchtförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1956, wird verordnet:

Zur Schweinezucht dürfen Vatertiere der dänischen Landrasse oder einer züchterisch auf dieser aufgebauten Landrasse eines Nachzuchtgebietes verwendet werden.