# Verbot des Filmes „Rächer der Enterbten“.

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Rächer der Enterbten“ (The true story of James), Hersteller: 20th-Century-Fox-Film, New York (1956), Verleiher: Metro-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.