# 4. Bauordnungsnovelle.

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Art. I

Die Landesbauordnung; LGBl. Nr. 9/1924, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 49/1925, Nr. 17/1931, Nr. 36/1936 und Nr. 6/1947, wird abgeändert wie folgt:

„§ 4a

Grundstückteilungen

„§ 10

Kanalisation, Anschlußzwang

„§ 11 a

Duldung öffentlicher Einrichtungen

„§ 46a

Schutzräume

„§ 62

Maschinen

Der Einbau von Maschinen aller Art, die geeignet sind, die Nachbarschaft durch Geräusch, Geruch oder Erschütterung in unzumutbarem Maß zu belästigen, bedarf einer Bewilligung der Baubehörde. Dies gilt nicht für den Einbau von Maschinen, deren Regelung Bundessache ist.“

Art. II

Art. III

Die Verordnung betreffend den Verkehr mit Mineralölen, RGBl. Nr. 12/1901, in der Fassung RGBl. Nr. 179/1912, wird, soweit sie landesrechtliche Vorschriften enthält, aufgehoben.