# Verbot des Filmes „Gangster ohne Gnade“.

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Gangster ohne Gnade“, Hersteller: Warner Brothers, USA, Verleiher: AFEX-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.