# Verbot des Filmes „Der Geier von Arizona“.

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Der Geier von Arizona“, Hersteller: Warner Bros, Verleiher: AFEX-Film, Wien ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.