# Verbot des Filmes „Siebenfache Rache“.

Auf Grund des § 17 Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Siebenfache Rache“, Hersteller: Adelphia/Dobrava/Metro, Verleiher: Metro-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.