# Verbot des Filmes „Todesfalle Tresor 17“.

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Todesfalle Tresor 17“, Hersteller: Orbis/Laterza, Verleiher: Atlas-Film, Wien ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende und verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.