# Verbot des Filmes „Die dritte Dimension“.

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Die dritte Dimension“, Hersteller: Argus/Filmsonsor/Dear, Verleiher: Cosmopol-Film, Wien ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.