# Verbot des Filmes „Die schöne Ippolita“.

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Die schöne Ippolita“, Hersteller: Cineriz/Arco, Verleiher: Columbian-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.