# Verbot des Filmes „Sie pokern mit Pistolen“.

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes. LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Sie pokern mit Pistolen“, Hersteller: Artec/Hispamer, Verleiher: DAFA-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.