# Filmverbot.

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Dein Seinen gibt’s der Herr“, Hersteller: Film d’art/Atica/Corflor, Verleiher: Constantin (Deutschland), ist wegen seiner Eignung, das religiöse Empfinden zu verletzen, in Vorarlberg verboten.