# Filmverbot.

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Mondo inferno – Alle Sünden dieser Welt“, Hersteller: Atlantica Cinematografica, Verleiher: Constantin-Film, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.