# 4. Landarbeitsordnungsnovelle.

Regierungsvorlage 9/1965

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Die Landarbeitsordnung, LGBl. Nr. 1/1950, in der Fassung LGBl. Nr. 22/1958, Nr. 30/1958, Nr. 26/1961 und Nr. 22/1962, wird abgeändert wie folgt:

„Erkrankung während des Urlaubes

§ 65a

(1) Erkrankt (verunglückt) ein Dienstnehmer während seines

Urlaubes, so werden die auf Werktage fallenden Krankheitstage auf dasUrlaubsmaß nicht angerechnet, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam zutreffen: