# Standesamtsbezirk Au, Errichtung.

Auf Grund des § 52 des Personenstandsgesetzes, GBl. f. d. L. Ö. Nr. 287/1938, wird verordnet:

Die Gemeinden Au, Damüls, Schnepfau, Schoppernau und Schröcken werden mit Wirkung vom 1. Jänner 1966 zum Standesamtsbezirk Au zusammengefaßt.

Der Gemeinde Au wird der Auftrag erteilt, für diesen Standesamtsbezirk das Standesamt zu führen.