# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1929 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes „Paradies für Männer“, Hersteller: Rotor/Tokyo Theatres, Verleiher: Elite-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.