# Koblach, Meiningen, Rankweil, Gemeindegrenzen, Änderung.

Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund der übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeindevertretungen der Marktgemeinde Rankweil und der Gemeinden Koblach und Meiningen nachstehende Grenzänderungen entsprechend den unter Zahl lb – 231/1-66 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung erliegenden Mappenkopien 1:2880 gemäß § 5 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, genehmigt.