# Druckfehlerberichtigung

Die Kundmachung der Vorarlberger Landesregierung über die Änderung der Gemeindegrenzen im Bereich des „Weitried“ zwischen der Marktgemeinde Rankweil und den Gemeinden Koblach und Meiningen, LGBl. Nr. 30/1966, ist dahinghend zu berichtigend, daß in der Z. 2 lit. b nach der Gp. 1451 einzufügen ist „1450,“.