# Mittelberg, Gästetaxe, Umrechnungsschlüssel

Auf Grund des § 12 Abs. 4 des Fremdenverkehrsgesetzes, BGBl. Nr. 28/1966, wird verordnet:

Für das Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg ist der Schillingbetrag gemäß § 12 Abs. 3 des Fremdenverkehrsgesetzes bei Umrechnung in Deutsche Mark nach dem Schlüssel 5 Schilling gleich 1 Deutsche Mark festzusetzen.