# Standesamtsbezirk Lauterach, Auflösung

Auf Grund des § 52 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes, GBl. f. d. L. Ö. Nr. 287/1938, wird verordnet:

Der Standesamtsbezirk Lauterach, umfassend die Gemeinden Lauterach und Schwarzach, wird mit Ablauf des 31. Dezember 1966 aufgelöst.

Die Gemeinden Lauterach und Schwarzach bilden damit mit Wirkung vom 1. Jänner 1967 selbständige Standesamtsbezirke.