# Druckfehlerberichtigung

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Vorarlberger Landesgesetzblatt, LGBl. Nr. 15/1948, in der Fassung LGBl. Nr. 6/1950, wird kundgemacht:

Die Verordnung, LGBl. Nr. 32/1966, über das Verbot der öffentlichen Vorführung des Filmes „Heiße Spur Kairo – London“ ist dahingehend zu berichtigen, daß die Worte „Gloria-Film“ durch die Worte „Atlantic-Film“ ersetzt werden.