# Pflichtschulorganisationsgesetz, Abänderung

Regierungsvorlage 25/1966

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl. Nr. 36/1963, in der Fassung, LGBl. Nr. 18/1966, wird wie folgt abgeändert:

Im § 8 Abs. 2 haben die Worte „und unter Bedachtnahme darauf, dass jene Schüler, deren Berufsentscheidung noch nicht festgelegt ist, durch eine entsprechende Berufsorientierung auf die Berufsentscheidung vorbereitet werden sollen,“ zu entfallen

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am 1. September 1966 in Kraft.