# Gemeinde Röthis, Erklärung zum Wohnsiedlungsgebiet

Auf Grund des § 1 des Wohnsiedlungsgesetzes, LGBl. Nr. 47/1962, wird verordnet:

Die Gemeinde Röthis wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1968 zum Wohnsiedlungsgebiet erklärt.