# Druckfehlerbehebung

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Vorarlberger Landesgesetzblatt, LGBl. Nr. 15/1948, in der Fassung LGBl. Nr. 6/1950, wird kundgemacht:

Die Hochhausverordnung, LGBl. Nr. 39/1967, ist dahingehend zu berichtigen, daß im § 12 Abs. 1 das Wort „Abflutkanäle“ durch das Wort „Abluftkanäle“ ersetzt wird.