# Grundverkehrsgesetz, Abänderung

Regierungsvorlage 10/1968

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Das Grundverkehrsgesetz, LGBl. Nr. 48/1962, wird abgeändert wie folgt:

Artikel I

1. Der § 1 hat zu lauten:

„§ 1

„§ 8

Wenn es die Sicherung der in den §§ 5 bis 7 genannten Grundsätze

„§ 18

„§ 20

Wurde eine Genehmigung unter einer Auflage nach § 8 erteilt und

Artikel II