# Standesamt Bezirk Hohenems, Auflösung

Auf Grund des § 52 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes, GBl. F. d. L. Ö. Nr. 287/1938, wird verordnet:

Der Standesamtsbezirk Hohenems, umfassend die Marktgemeinde Hohenems und die Gemeinde Altach, wird mit Ablauf des 31. Dezember 1968 aufgelöst.

Die Marktgemeinde Hohenems und die Gemeinde Altach bilden damit mit Wirkung vom 1. Jänner 1969 selbstständige Standesamtsbezirke.