# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LBGl.Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Die wilden Schläger von San Francisco", Hersteller: Fanfare/USA, Verleiher: Constantin Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.