# Gemeindegetränkesteuergesetz, Abänderung

Regierungsvorlage 17/1969

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gemeindegetränkesteuergesetz, LGBl. Nr. 27/1954, in der Fassung LGBl. Nr. 49/1961, wird abgeändert wie folgt:

„§ 8

Eigener Wirkungsbereich und Behörden

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.