# Gemeindevergnügungssteuergesetz, Abänderung

Regierungsvorlage 16/1969

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gemeindevergnügungssteuergesetz, LGBl. Nr. 12/1954, in der Fassung LGBl. Nr. 49/1961, wird abgeändert wie folgt:

"§ 13

Eigener Wirkungsbereich und Behörden

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.