# Sammlungsgesetz, Abänderung

Regierungsvorlage 19/1969

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Das Sammlungsgesetz, LGBl. Nr. 16/1948, wird abgeändert wie folgt:

„§ 3

"§ 8

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche