# Standesamt Warth, Auflösung

Auf Grund des § 52 des Personenstandsgesetzes, GBl. f. d. L. Ö. Nr. 287/38, wird verordnet:

Der Standesamtsbezirk Warth wird mit Ablauf des 31. Dezember 1969 aufgelöst.

Die Gemeinde Au hat mit Wirkung vom 1. Jänner 1970 die Standesamtsgeschäfte und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten der Gemeinde Warth zu führen.