# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Lesbos — Insel der Liebe" (früherer Titel: "Lesbos—Hohe Schule der Liebe"), Hersteller: James, Paris Athen, Verleiher: Gloria-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.