# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Sartana - bete um deinen Tod", Hersteller: Parnass / Paris-Etoile/, Verleiher: Rank-Cinerama-Film, München bzw. Filmzentrum Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.