# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die Öffentliche Vorführung des Filmes "Engelchen macht weiter — hoppe, hoppe, Reiter", Hersteller: Rob Houwer, Verleiher: Constantin Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.