# Hirsche der Klasse Ia, Schonzeit im Jagdjahr 1970/71

Auf Grund der §§ 77 Abs. 1 und 95 des Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 5/1948, wird verordnet:

Im Jagdjahr 1970/71 sind Hirsche der Klasse Ia ganzjährig zu schonen.