# Angelegenheiten der Straßenpolizei, übertragener Wirkungsbereich der Gemeinde, Änderung

Auf Grund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. 209/1969, wird verordnet:

Der § 3 der Verordnung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 20/1970, wird aufgehoben.