# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1978 in der geltenden Fassung, wird verordnet

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Ohne Gnade—Schätzchen", Hersteller: Eve Russ Meyer, New York, Verleiher: MGM Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.