# Körperbehindertenverordnung, Änderung

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 25/1964, wird verordnet:

Artikel I

Die Körperbehindertenverordnung, LGBl. Nr. 58/1968, in der Fassung LGBl. Nr. 52/1969, wird wie folgt geändert:

Im § 1 ist der Betrag "840 S" durch den Betrag "900 S" und der Betrag "500 S" durch den Betrag "550 S" zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1971 in Kraft.