# Filmverbot

Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die öffentliche Vorführung des Filmes "Mädchen mit Gewalt", Hersteller: Fritz/Smart., Verleiher: Filmzentrum, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende und entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.